Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.07.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3317
BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2Z BR 107/03 (https://dejure.org/2003,3317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 47

    BGB §§ 876, 877; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; BayUnschG Art. 1
    Unschädlichkeitszeugnis für Änderung der Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 120
    Unschädlichkeitszeugnis auch bei Änderung der

  • Judicialis

    BGB § 876; ; BGB § 877; ; WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BayUnschG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unschädlichkeit einer Eintragung für dingl. Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung der als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes (UnschG); Feststellung der Unschädlichkeit der Änderung an den rechtliche nachteilig betroffenen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unschädlichkeitszeugnis bei Inhaltsänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1523
  • DNotZ 2003, 936
  • NZM 2003, 853
  • FGPrax 2003, 214
  • ZMR 2004, 683
  • Rpfleger 2003, 576
  • BayObLGZ 2003, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.01.1988 - BReg. 2 Z 160/87

    Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Teil der im gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Dies ist im Schrifttum auf Zustimmung gestoßen (vgl. die Nachweise in BayObLGZ 1988, 1/3 f.).

    In seiner Entscheidung vom 14.1.1988 (BayObLGZ 1988, 1) ist der Senat einen Schritt weiter gegangen und hat die Anwendbarkeit des Unschädlichkeitsgesetzes auch im Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts bejaht.

    Andererseits wird der einzelne dinglich Berechtigte regelmäßig nur in geringem Umfang betroffen, weil sein Haftungsobjekt im Wert nur geringfügig beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1988, 1/5 f.).

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Gemäß §§ 877, 876 BGB ist materiell-rechtlich auch dessen Zustimmung zu einer Änderung erforderlich; diese kann daher nicht ohne dessen Bewilligung gemäß § 19 GBO in das Grundbuch eingetragen werden (BayObLGZ,1-984, 257/261; vgl. BGHZ 91, 343/346).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 03.07.2003 - 2Z BR 107/03
    Im Jahr 1974 hatte der Senat die Anwendung des Unschädlichkeitsgesetzes auf den Fall der Begründung eines Sondernutzungsrechts noch mit dem Hinweis darauf in Frage gestellt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, den damit verbundenen Härten abzuhelfen (BayObLGZ 1974, 217/223).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3178
OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 14 Wx 56/03 (https://dejure.org/2003,3178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit; Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts, durch die die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsrichters zurückgewiesen wurde; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über ...

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 46; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidung nach erfolgloser Ablehnung des Amtsrichters im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 214
  • ZMR 2004, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hätten die Beschwerdeführer die Hauptsache für erledigt erklärt, wäre daher nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden gewesen (vgl. Senatsbeschluß vom 07.01.2002, ZMR 2002, S. 778 f. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 280 f. = ZWE 2002, S. 327 f.).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    Daraus ist der allgemeine Rechtsgedanke abzuleiten, daß bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder in sonstigen Fällen greifbarer Gesetzeswidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht möglich ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, S. 133 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung und nahezu einhelliger Literaturmeinung finden im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei der auch hier zulässigen (BVerfGE 21, S. 139 ff.) Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit die §§ 42 ff. ZPO in ihren spezifischen Teilen entsprechende Anwendung (vgl. etwa BayObLGZ 2002, S. 89 ff.; OLG Karlsruhe, ZMR 2002, S. 778 f.; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, Rn. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rn. 52 zu § 44 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.2003 - 14 Wx 56/03
    Diese Grundsätze kommen auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung (BayObLGZ 2002, S. 369 ff.).
  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Deshalb ist die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch den die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts in einem Ablehnungsverfahren als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist, nur statthaft, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist, vgl. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (OLG Karlsruhe/Freiburg, FGPrax 2003, 214).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06

    Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den

    Dabei bezieht sich der Verweis auch auf die Regelung zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln und damit auf das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (BGH, NJW 2004, S. 3412 f., 3413; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 214 - jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Dabei kann die vor Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge durch § 29 a FGG umstrittene Frage offen bleiben, ob die Gehörsrüge des § 321 a ZPO a. F. im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und hier auf zweitinstanzliche Entscheidungen entsprechende Anwendung finden konnte (vgl. dafür: OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, 214; OLG Köln, NJW-RR 2003, 374; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353; dagegen: Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 178; dazu auch Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl. 2006, § 29 a Rn. 2).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Dies gilt insbesondere auch für die sich aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergebenden Einschränkungen der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren, wohingegen sich das zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Gericht, die Form und die Frist des Rechtsmittels sowie die Beschwerdeberechtigung nach den FGG-Vorschriften richten (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; BayOBLGZ 2002, 89).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Dies gilt auch für die sich aus den allgemeinen Vorschriften der ZPO ergebenden Einschränkungen der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren, insbesondere die Anknüpfung der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde an die Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (Senat 14 Wx 56/03 - Beschluß vom 01.07.2003 = OLGR 04, 45; BGH NJW-RR 04, 726; OLG Saarbrücken OLGR 07, 683) Auf die daneben im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Besonderheiten (etwa Zuständigkeit des OLG als zur Entscheidung berufenes Gericht, vgl Senat aaO) kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
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